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  1. § 27e BVG – Sonderfürsorge Für Empfänger einer Pflegezulage nach § 35 und für Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder Gesichtsentstellung wenigstens 50 beträgt, sowie für Hirnbeschädigte haben die Hauptfürsorgestellen die Leistungen der Kriegsopferfürsorge unter Beachtung einer wirksamen ...

  2. Bun­des­ver­sor­gungs­ge­setz [bis 31.12.2023] / § 27e [Son­der­für­sorge] Gesetz aus Haufe Per­sonal Office Platin. Für Emp­fänger einer Pfle­ge­zu­lage nach § 35 und für Beschä­digte, deren Grad der Schä­di­gungs­folgen allein wegen Tuber­ku­lose oder Gesichts­ent­stel­lung wenigs­tens 50 beträgt, sowie für ...

    • Haufe Redaktion
  3. § 27e BVG aufgehoben. Für Empfänger einer Pflegezulage nach § 35 und für Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder Gesichtsentstellung wenigstens 50 beträgt, sowie für Hirnbeschädigte haben die Hauptfürsorgestellen die Leistungen der Kriegsopferfürsorge unter Beachtung einer wirksamen Sonderfürsorge zu erbringen.

  4. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)

  5. Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben. Für Empfänger einer Pflegezulage nach § 35 und für Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder Gesichtsentstellung wenigstens 50 beträgt, sowie für Hirnbeschädigte haben die.

  6. § 27e. Kriegsopferfürsorge. § 25 hat 2 frühere Fassungen und wird in 24 Vorschriften zitiert. (1) Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach diesem Gesetz als besondere Hilfen im Einzelfall (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ).

  7. Titel: Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)