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  1. Dieser Paragraph definiert, was eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach dem Umsatzsteuergesetz ist. Er enthält auch Regelungen zu Lieferungen aus dem Inland, dem Gemeinschaftsgebiet oder dem Drittlandsgebiet, Kommissionsgeschäften, Werklieferungen und Rückgabe von Nebenerzeugnissen.

  2. § 3. Lieferung, sonstige Leistung. (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).

  3. § 3 Lie­fe­rung, sons­ti­ge Leis­tung. S 7100. 1 Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). S 7100-a.

  4. 13. Dez. 2023 · Definition. Was ist in § 3 UStG geregelt? Bei § 3 UStG handelt es sich um Paragraph 3 des Umsatzsteuergesetzes. Dieser beschreibt die Begriffe „Lieferungen“ und „sonstige Leistungen“ und enthält wichtige Definitionen, Kriterien und Bestimmungen, auf deren Basis sich die Umsatzsteuer berechnet.

  5. 27. März 2024 · § 3 Lieferung, sonstige Leistung [1] (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).

  6. § 3 - Umsatzsteuergesetz (UStG) neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108. Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben. 92 weitere Fassungen. |. Drucksachen / Entwurf / Begründung. |. wird in 326 Vorschriften zitiert.