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  1. 23. Jan. 2023 · Ab 1. Januar 2023 gilt ein neues Gesetz, das Ehegatt_innen im Notfall automatisch in medizinische Angelegenheiten vertreten lässt. Erfahren Sie, welche Einschränkungen und Voraussetzungen gelten und warum Sie eine Patientenverfügung oder Vorsorge-Vollmacht erstellen sollten.

  2. 4. Mai 2021 · Änderung § 1904 BGB vom 01.01.2023. Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1904 BGB, alle Änderungen durch Artikel 1 VBRRefG am 1. Januar 2023 und Änderungshistorie des BGB. Hervorhebungen: alter Text, neuer Text. Änderung verpasst? BGB ins Rechtskataster übernehmen! Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/al170475-0.htm.

  3. 1. Jan. 2023 · Die Aufsichtsführung orientiert sich seit dem 1. Januar 2023 primär am Maßstab der Wünsche der betreuten Person, §§ 1862 in Verbindung mit 1821 BGB. Damit das Betreuungsgericht die Einhaltung dieser Maxime überprüfen kann, muss es die Wünsche betreuter Menschen kennen.

    • I. Änderungen Im Betreuungsrecht
    • Stärkung Der Selbstbestimmung Betreuter Menschen
    • Sicherung Der Qualität Der beruflichen Betreuung
    • Anbindung Ehrenamtlicher Betreuer An Betreuungsvereine
    • II. Änderungen Im Vormundschaftsrecht
    • III. Notvertretungsrecht für Ehegatten

    Das Betreuungsrecht wird grundlegend modernisiert. Es betrifft Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt besorgen können. Zu den Neuerungen gehören insbesondere die folgenden Punkte.

    Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen. Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Besonders durch folgende Regelungen wird die Selbstbestimmung gesichert und gestärkt: 1. Erforderlichkeitsgrundsatz: Im neuen Betreuungsrecht ist klar geregelt, dass ein Bet...

    Das neue Betreuungsrecht sichert und verbessert die Qualität der beruflichen Betreuung. Dazu knüpft es den Zugang zum Betreuerberuf an bestimmte Voraussetzungen. Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Voraussetzung für die Bestellung als beruflicher Betreuer und für den Anspruch auf Vergütung ist künftig eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbe...

    Das neue Betreuungsrecht stärkt die Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern an Betreuungsvereine. Ehrenamtliche Betreuer können künftig mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen. Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zum Betreuten dürfen in der Regel...

    Auch das Vormundschaftsrecht erfährt zum 1. Januar 2023 eine umfassende Modernisierung. Das Vormundschaftsrecht betrifft Minderjährige, deren Eltern die elterliche Sorge nicht mehr innehaben, zum Beispiel, weil sie verstorben sind oder weil sie im Ausland leben und nicht erreichbar sind. Das Vormundschaftsrecht ist seit Inkrafttreten des BGBim Jahr...

    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Bürgerliche Gesetzbuch überdies ergänzt um ein beschränktes Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Das in § 1358 BGBgeregelte Vertretungsrecht greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder ...

  4. 1. Jan. 2023 · Synopse aller Änderungen des BGB am 01.01.2023 Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 1 des VBRRefG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BGB.

  5. 19. Dez. 2022 · 1. Vormundschaft. Die Vermögenssorge ist nunmehr im Wesentlichen im Betreuungsrecht in den §§ 1835 f. BGB (bis zum 31.12.2022 im Vormundschaftsrecht in den §§ 1802 f. BGB) verortet. a. Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf zusätzlichen Pfleger nach § 1776 BGB.

  6. Januar 2023 tritt das neue grundlegend reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Von der umfassenden Neuordnung der betreuungsrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind...