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  1. Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) der Stadt Osnabrück vom 24. März 2009 (Amtsblatt 2009, S. 23 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. September 2022*.

  2. Abwasserbeseitigungsgebührensätze ab 01. Januar 2024 (Jahresbeträge) 1. Schmutzwasser: je Kubikmeter 2,98 Euro. 2. Niederschlagswasser: je Quadratmeter 1,11 Euro. 3. sonstiges Wasser: Entwässerung von Deponien (Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation) je Kubikmeter 2,28 Euro.

  3. Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Osnabrück muss für die Grundstücksentwässerungsanlage, den Anschluss an und die Abwassereinleitung in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eine Entwässerungsgenehmigung beantragt werden.

  4. Die Stadtwerke Osnabrück kümmern sich seit 2001 um die Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet von Osnabrück. Die SWO Netz GmbH kümmert sich seit 2016 als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Osnabrück um die reibungslose Einleitung und den Transport von Regenwasser zu den Regenrückhaltebecken sowie von Abwasser zu den Klärwerken.

  5. Die Stadt Osnabrück betreibt die Abwasserbeseitigung aus Grundstücksabwasseranlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) im Rahmen der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe ihrer Abwasserbeseitigungssatzung vom 24.

  6. Abwasserbeseitigung nach Bundesrecht. Unabhängig von der Herkunft des Abwassers ist für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer, welche man auch als Direkteinleitung bezeichnet, gemäß § 8, 10 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

  7. Mit dem Abwasserbeitrag wird ein Teil des Aufwandes für den Bau des öffentlichen Kanalnetzes (ohne Anschlusskanäle) finanziert. Die Höhe des Abwasserbeitrages ist abhängig von der für ein Grundstück zu ermittelnden Veranlagungsfläche. Sie bemisst sich im Wesentlichen nach der Größe des Grundstückes und dessen baurechtlich zulässiger Nutzbarkeit.