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  1. Die „Haager Apostille“ ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der...

    • Apostille / Legalisation, Warum und für Welche Staaten und Was ist das?
    • Mit Apostille Ansonsten in Den Anderen EU-Staaten und Vielen Anderen Staaten
    • Legalisation
    • Gebühren und Kosten

    Die Apostille („Apostille nach der Konvention von Den Haag“ / „Haager Apostille“) beinhaltet einen erleichterten Echtheitsnachweis. Durch das Verfahren einer Apostille bzw. Legalisation wird durch eine staatliche Stelle im Inland (im Fall der Apostille) oder sogar zusätzlich durch eine konsularische Vertretung des ausländischen Staates in Deutschla...

    Eine weitere Gruppe von Staaten, diese haben sich einem entsprechenden Völkerrechtlichen Vertrag, dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 876), angeschlossen, fordert neben der deutschen öffentlichen Urkunde noch eine Bestätigung einer deutschen staatliche...

    Auch wenn Apostille und die Legalisation viele Unterschiede ausweisen, haben Sie eines gemeinsam: Bei beiden Begriffen handelt es sich um Überbeglaubigungen für öffentliche Dokumente, Unterschriften oder Stempel. In allen anderen Ländern als den für die Apostille vorstehend Genannten muss eine sogenannte Legalisation als erschwerter Echtheitsnachwe...

    1) Staaten des Haager Apostillenübereinkommens: 1. Gesetzl. festgelegte Notargebühren für die notarielle Beglaubigung oder Beurkundung 2. Notargebühr für die Einholung der Apostille: 25,00 € zzgl. Umsatzsteuer 3. Gerichtsgebühr für die Apostillierung: 25,00 € 2) Sonstige Staaten 1. Gesetzl. festgelegte Notargebühren für die notarielle Beglaubigung ...

  2. Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind. Zuständigkeit des BfAA.

  3. Die Apostille (Wortherkunft griechisch-neulateinisch), auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von ...

  4. Apostille - der "Stempel" für ausländische Urkunden. Die Apostille hat etwas mit der Beglaubigung von Urkunden zu tun. Müssen Sie im Ausland eine Urkunde vorlegen, reicht das alleinige Vorlegen...

  5. 19. Mai 2019 · Allgemein gesagt, ist eine Apostille eine international anerkannte Beglaubigungsform. Im Hinblick auf das Handelsregister in Deutschland wird die Apostille vom Landgericht erteilt und zwar auf einem vorher vom zuständigen Amtsgericht / Handelsregister erstellten beglaubigten Handelsregisterauszug.