Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Strafgesetzbuch (StGB) § 201. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2.

    • 201a StGB

      § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und...

  2. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt. 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder. 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) 1 Ebenso wird bestraft, wer ...

  3. 22. Feb. 2024 · Das im Strafgesetzbuch unter § 201 aufgeführte Vergehen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dient dem Schutz der Kommunikationsphäre und soll damit die Unbefangenheit der persönlichen Aussprache gewährleisten.

  4. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 Absatz 1 und Absatz 2 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Begeht der Täter die Tat als Amtsträger, z. B. Beamter oder Richter, erhöht sich die Höchststrafe gem. § 201 Abs. 3 StGB auf fünf ...

  5. 6. Okt. 2022 · Gesprochenes Wort. § 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. [5] Zu Worten gehören gesprochene Äußerungen von Gedanken, nicht jedoch Gesang oder andere Laute wie das Gähnen, Schreien, Lachen, Stöhnen oder Seuftzen. [6] Auch das reine Vortragen von Gedichten zählt nicht zu gesprochenen Äußerungen. [7]

  6. 29. Jan. 2019 · Laut Gesetz ist jede Aufzeichnung von Äußerungen grundsätzlich unzulässig, sofern das Gespräch oder die Rede nicht in einem öffentlichen Rahmen stattgefunden hat und zuvor eine Einwilligungserklärung erfolgte. Somit ist auch die Verbreitung oder Verwendung des aufgenommenen Materials nicht gestattet – weder mit genauem Wortlaut noch dem Sinn nach.

  7. 13. Mai 2024 · §201 StGB regelt die Vertraulichkeit des Wortes und bezieht sich auf das nicht-öffentlich gesprochene Wort. Polizisten im Einsatz sprechen öffentlich. Das ist Quatsch. Das Gegenteil ist...