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  1. Landesverwaltungsamt - Zentrale Ausländerbehörde – Dillinger Str. 67/Gebäude 2/Zimmer 2.25 66822 Lebach FAX: 0681/501-6858 E-Mail: rueckkehr@lava.saarland.de . Kontaktdaten / Hausanschrift. Dillinger Straße 67/2. 66822 Lebach. E-Mail: zab@lava.saarland.de. Internet: www.saarland.de. Sprechzeiten: Mo, Di u.

  2. Hier finden Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und weitere hilfreiche Informationen für die Ausländerbehörde Lebach – Saarland. Adresse: Landkreis Neunkirchen Landesamt, Oderring 23, 66820 Lebach Telefon: 06881/5040 Webseite: www.saarland.de Öffnungszeiten: siehe Webseite

  3. Zentrale Ausländerbehörde - Ausländerbehörde Lebach. Dillinger Straße 67. 66822 Lebach. (0681) 501-00. zab@lava.saarland.de. https://www.saarland.de/lava/DE/home/Abteilungen/Abteilung2.html. Nachricht schreiben Karte anzeigen Adresse exportieren.

  4. Abteilung 2 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Abteilungsleitung Abteilung 2. Ihre E-Mail-Adresse zab@lava.saarland.de. Fax: +49 681 501-6804.

    • Zuständigkeit und Regionale Zuordnung
    • Aufgaben Der Ausländerbehörde
    • Vorgaben durch Das Aufenthaltsgesetz
    • Ausländerrecht

    Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

    Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

    Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

    Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

    • (240)
    • 0681 50100
    • Dillinger Straße 67, Lebach, 66822
    • zab@lava.saarland.de
  5. Adresse und Anfahrt Zentrale Ausländerbehörde, Standort Lebach. Hier finden Sie die Zentrale Ausländerbehörde (Abteilung 2) in Lebach.

  6. Informationsschalter der Ausländerbehörde Lebach: 0681-501-6862. (Hinweis: Die Behörde ist über die Vorwahl und Hauptnummer der Landesregierung in Saarbrücken zu erreichen. Daher ist auch für den Standort Lebach die Vorwahl von Saarbrücken erforderlich) Schriftliche Anträge und Anfragen richten Sie ab dem nächsten Jahr dann bitte an diese Adresse.