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  1. Das Bundesversorgungsgesetz ( BVG) regelte in Deutschland bis 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden war es zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden.

  2. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)

  3. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21) Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408)

  4. (1) Dieses Gesetz regelt die Versorgung der Beamten des Bundes. (2) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes entsprechend für die Versorgung der Richter des Bundes. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 1aLebenspartnerschaft.

  5. Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt die Versorgung von Personen, die durch Krieg oder militärische Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Es wurde zuletzt durch Art. 1 V v. 21.6.2023 I Nr. 165 geändert und enthält verschiedene Arten von Schädigungen und Folgen.

  6. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig zu regeln und das Soldatenversorgungsgesetz zu überarbeiten. Er enthält Vorschläge für eine Neustrukturierung der Geldleistungen, eine Ausrichtung der medizinischen Versorgung und eine Stärkung des Teilhabegedankens.

  7. Das Bundesversorgungsgesetz ist ein Gesetz der Sozialen Entschädigung, das bis Ende 2023 gilt. Es wird zum 1. Januar 2024 durch das neue Soziales Entschädigungsrecht ersetzt.