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  1. Get Stress-Free Maintenance, Wireless Monitoring, & Constant Compliance. What to Expect When You Buy, Lease, or Rent AEDs with Premedics

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  1. Die Einführung und Anwendung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AEDs) durch Nichtärzte ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Die Ausarbeitung des Bundestags erläutert die rechtlichen Voraussetzungen und Empfehlungen für die Verwendung von AEDs in verschiedenen Bereichen.

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  2. Erfahren Sie, wie Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) bei plötzlichem Herztod helfen können. Die DGUV informiert über die gesetzliche Grundlage, die Herstellerliste und die betriebliche Erste Hilfe.

    • Medi­Zin­Pro­Dukt
    • Betreiber
    • Anwender
    • Mel­De­Pflich­Tige Stö­Rungen Von Medi­Zin­Pro­Dukten

    Gemäß § 3 MPG sind alle Pro­dukte, die zu Zwecken der Prä­ven­tion, Dia­gnostik, The­rapie oder Reha­bi­li­ta­tion zur Anwen­dung am Men­schen bestimmt sind, Medi­zin­pro­dukte. Aktive Medi­zin­pro­dukte sind alle medi­zi­ni­schen Gerät­schaften, die über Strom (elek­tri­scher Strom, Bat­terie, Gas­an­trieb) betrieben werden. Über diese Medi­zin­pr...

    Betreiber eines Medi­zin­pro­duktes ist der­je­nige, der die tat­säch­liche Sach­herr­schaft über das ent­spre­chende Medi­zin­pro­dukt hat. Dabei ist nur der Besitz, nicht das Eigentum rele­vant.

    Anwender ist der­je­nige, der ein Medi­zin­pro­dukt, wie den AED, berufs­mäßig anwendet. Dabei ist uner­heb­lich, ob es sich um eine haupt- oder ehren­amt­liche Berufs­aus­übung handelt. Bestimmte Medi­zin­pro­dukte dürfen grund­sätz­lich nur von Per­sonen ange­wendet werden, die durch den Her­steller oder durch eine vom Her­steller oder Fach­händl...

    Mel­de­pflich­tige Stö­rungen von Medi­zin­pro­dukten sind: 1. Funk­ti­ons­stö­rungen, 2. jede Ände­rung eines Gerä­te­merk­mals, 3. Zwi­schen­fälle, die zum Tod oder zur Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zu­standes des Betrof­fenen geführt haben. Sollte eine solche mel­de­pflich­tige Störung vor­liegen, ist diese umge­hend unter Sicher­stel­lun...

    • Steffen Pluntke
  3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet „Betriebliches Rettungswesen“, Fachbereich „Erste Hilfe“ der DGUV. Bildquellen: Deutsches Rotes Kreuz, Berlin Franz Keggenhoff, Münster

  4. www.bghm.de › arbeitsschuetzer › praxishilfenBGHM: 128 - Defibrillation

    Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung. Je früher defibrilliert wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Herz-Kreislauf-Stillstand von Patienten und Patientinnen überlebt wird. Medizinproduktehersteller haben Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED ...

  5. Grundsätzlich ist der Defibrillator im Betrieb keine Pflicht. Denn durch die Ausbildung der Mitarbeitenden zu Ersthelfern kann die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte überbrückt werden. Dennoch ist die Anschaffung eines Defibrillators für den Betrieb durchaus sinnvoll.

  6. 14. Feb. 2022 · Automatisierte externe Defibrillatoren (AEDs) können hier Leben retten. Sie sind so konstruiert, dass sie von jedem Laien bedient werden können. Die neue DGUV-Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ von Januar 2018 klärt über deren Einsatz auf.