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Die Einführung und Anwendung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AEDs) durch Nichtärzte ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Die Ausarbeitung des Bundestags erläutert die rechtlichen Voraussetzungen und Empfehlungen für die Verwendung von AEDs in verschiedenen Bereichen.
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Erfahren Sie, wie Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) bei plötzlichem Herztod helfen können. Die DGUV informiert über die gesetzliche Grundlage, die Herstellerliste und die betriebliche Erste Hilfe.
- MediZinProDukt
- Betreiber
- Anwender
- MelDePflichTige StöRungen Von MediZinProDukten
Gemäß § 3 MPG sind alle Produkte, die zu Zwecken der Prävention, Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, Medizinprodukte. Aktive Medizinprodukte sind alle medizinischen Gerätschaften, die über Strom (elektrischer Strom, Batterie, Gasantrieb) betrieben werden. Über diese Medizinpr...
Betreiber eines Medizinproduktes ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das entsprechende Medizinprodukt hat. Dabei ist nur der Besitz, nicht das Eigentum relevant.
Anwender ist derjenige, der ein Medizinprodukt, wie den AED, berufsmäßig anwendet. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine haupt- oder ehrenamtliche Berufsausübung handelt. Bestimmte Medizinprodukte dürfen grundsätzlich nur von Personen angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch eine vom Hersteller oder Fachhändl...
Meldepflichtige Störungen von Medizinprodukten sind: 1. Funktionsstörungen, 2. jede Änderung eines Gerätemerkmals, 3. Zwischenfälle, die zum Tod oder zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betroffenen geführt haben. Sollte eine solche meldepflichtige Störung vorliegen, ist diese umgehend unter Sicherstellun...
- Steffen Pluntke
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet „Betriebliches Rettungswesen“, Fachbereich „Erste Hilfe“ der DGUV. Bildquellen: Deutsches Rotes Kreuz, Berlin Franz Keggenhoff, Münster
Die Defibrillation (Elektroschockbehandlung) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung. Je früher defibrilliert wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Herz-Kreislauf-Stillstand von Patienten und Patientinnen überlebt wird. Medizinproduktehersteller haben Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED ...
Grundsätzlich ist der Defibrillator im Betrieb keine Pflicht. Denn durch die Ausbildung der Mitarbeitenden zu Ersthelfern kann die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte überbrückt werden. Dennoch ist die Anschaffung eines Defibrillators für den Betrieb durchaus sinnvoll.
14. Feb. 2022 · Automatisierte externe Defibrillatoren (AEDs) können hier Leben retten. Sie sind so konstruiert, dass sie von jedem Laien bedient werden können. Die neue DGUV-Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe“ von Januar 2018 klärt über deren Einsatz auf.