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  1. Forschungseinrichtungen, -institute, -zentren oder -anstalten sind Einheiten, die Forschungsprojekte oder Forschungsprogramme durchführen, wofür eine bestimmte Menge an Ressourcen zur Verfügung stehen. Der Begriff selbst ist rechtlich ungeschützt. Forschungsinstitute werden meist von wissenschaftlichen Akademien, von Universitäten oder ...

  2. Bei einem Aufenthalt bei einer anerkannten Forschungseinrichtung ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung innerhalb von 60 Tagen zu erteilen. Forschungseinrichtungen können auch Unternehmen sein, die Forschung betreiben. Forschung ist jede systematisch betriebene schöpferische und rechtlich zulässige Tätigkeit, die den Zweck ...

  3. Bedeutung. Institution, die sich der Untersuchung wissenschaftlicher Fragestellungen widmet. Kollokationen: mit Adjektivattribut: eine renommierte, angesehene, hochkarätige, anerkannte, kompetente, leistungsfähige, namhafte Forschungseinrichtung; eine außeruniversitäre, universitäre, bundeseigene, unabhängige Forschungseinrichtung;

  4. ze („Forschungseinrichtung“, Definition siehe Rn. 15, lit. ee) oder abgrenzbare Einheiten innerhalb der Hochschule („Forschungsinfrastruktur“, Definition siehe Rn. 15 lit. ff, worunter u.a. auch Geräte, Archive und Infrastrukturen der Informa-tions- und Kommunikationstechnologie fallen) abzustellen ist. Im Rahmen infor-

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  5. Am 12. Dezember 2012 ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Wissenschaftsfreiheitsgesetz bundesweit in Kraft getreten. Dadurch erhalten die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen deutlich mehr Eigenverantwortung und Freiheiten. Mehr Flexibilität für Forschungseinrichtungen durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz © Thinkstock.

  6. Forschungseinrichtungen. Neben Hochschulen und Unternehmen bietet Deutschland noch verschiedene weitere Forschungsstätten wie zum Beispiel außeruniversitäre Forschungsinstitutionen und Einrichtungen des Bundes und der Länder. Hier arbeiten mehr als 1.000 öffentlich finanzierte Institute für Forschung und Entwicklung.

  7. Was versteht man unter einer Forschungseinrichtung? Forschungseinrichtung ist jede öffentliche oder private Forschungseinrichtung (§ 18d AufenthG i.V.m § 38a Absatz 1 Satz 1 AufenthV), die ungeachtet ihrer Rechtsform im Einklang mit dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats in dessen Hoheitsgebiet ansässig ist. Das gilt für