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  1. www.weyhe.de › buergerservice › dienstleistungenBauaufsicht | Weyhe.de

    Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung. Bauvoranfrage und Bauvorbescheid. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen. Welche Unterlagen werden benötigt? Es werden ggf. Unterlagen benötigt.

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      Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein...

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      Ausstellung "Die Mütter des Grundgesetzes" Gemeinde Weyhe-...

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