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  1. Allerdings besteht eine Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache, da nur der Bund das Grundgesetz – also seine eigene Bundesverfassung – ändern kann. Zudem ergibt sich die Bundeskompetenz daraus, dass für die Beschlussfassung hierüber in Art. 79 Abs. 2 GG ausschließlich Bundesorgane (Bundestag und Bundesrat) vorgesehen sind.

  2. Die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes werden nach Arten eingeteilt. Diese Einteilung ist wichtig für den Umfang der Kompetenz und für die Voraussetzungen ihrer Ausübung. Art. 70 II GG nennt die beiden wichtigsten Arten, die ausschließli-chen und die konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes.

  3. www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de › Downloads › SchmitzSchema 5 - uni-goettingen.de

    I. Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhanges • Kompetenzausdehnung in die Breite: wenn eine dem Bund ausdrücklich zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht ausdrückl. zugewiesene Materie mitgeregelt wird, wenn also ein Übergreifen in nicht

  4. Annexkompetenz ist eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt ist. Sie kann sich von der Kompetenz kraft Sachzusammenhang unterscheiden, die auch den Kulturbereich betreffen kann.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. E. Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen I. Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhanges • Kompetenzausdehnung in die Breite: wenn eine dem Bund ausdrücklich zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrückl. zugewiesene Materie mitgeregelt wird, wenn also ein Übergreifen in nicht

  6. Die Doktrin von der Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhang erweitert die Bundeszuständigkeit in den Bereichen, wo die Gesetze in Verbindung mit anderen Gesetzen stehen. Die Bundesgesetzgebung wird von Bundestag und Bundesrat gemeinsam oder unter Verantwortung des Bundestags ausgeübt.