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  1. Gesetzliches Erbrecht. Allgemeines zum gesetzlichen Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten. Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner. Aktuelle Informationen über gesetzliches Erbrecht der Verwandten, der Ehepartner etc. Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2024.

  2. Kennt die gesetzliche Erbfolge in Österreich die Lebensgefährtin? Lebensgefährten haben in der gesetzlichen Erbfolge nur ein sogenanntes außerordentliches Erbrecht . Nur wenn es überhaupt keinen gesetzlichen Erben (also etwa keine Verwandten) gibt, können sie etwas erben.

    • Gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn der Verstorbene kein gültiges Testament (siehe unten, Punkt 2) errichtet hat.
    • Testamentarische Erbfolge. Wenn die gesetzlichen Erben nicht zum Zug kommen sollen, kann zu Lebzeiten ein Testament errichtet werden, mit dem von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen wird.
    • Anrechnung von Schenkungen auf den gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil. Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der testamentarischen Erbfolge muss sich der Erbe eine Schenkung, die er vom Verstorbenen zu Lebzeiten erhalten hat, auf seinen Erbteil anrechnen lassen, wenn der Verstorbene dies letztwillig angeordnet oder mit dem Geschenknehmer vereinbart hat.
    • Haftung der Erben für Schulden. Der Umfang der Haftung hängt von der Art der Erbantrittserklärung ab. Bei bedingter Erbantrittserklärung haften die Erben den Verlassenschaftsgläubigern nur bis zum Wert des ihnen zugekommenen Nachlassvermögens.
  3. DerLebensgefährtin bzw. dem Lebensgefährten kommt – ähnlich wie bisher der Ehegattin bzw. dem Ehegatten oder der bzw. dem eingetragenen Partner:in – ein gesetzliches, allerdings befristetes, Vermächtnis zu.

  4. Die gesetzliche Erbfolge nach österreichischem Recht. Liegt kein Testament vor, so gilt uneingeschränkt die festgelegte gesetzliche Erbefolge. Hierbei liegt der Fokus natürlich auf den nächsten Blutsverwandten, aber auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner geht nicht leer aus.