Suchergebnisse
Suchergebnisse:
Seit 1936 war er Mitglied der Hitlerjugend (HJ), er beantragte am 14. Februar 1944 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 20. April desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 9.756.141). [1] [2] Anschließend wurde er zum Kriegsdienst einberufen.
Klenner, Hermann | Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. 5.1.1926. Rechtsphilosoph. Anhören. Biographische Angaben aus dem Handbuch "Wer war wer in der DDR?": Geb. in Erbach (Odenwald) in einer An- gest.-Familie; Realgymnasium, 1944 Abitur; NSDAP; 1944/45 Kriegsdienst, verwundet. 1945/46 Bauarb.;
Hermann Klenner stellt einander gegenüber Menschenrechte als „Legitimierungsmittel für einen sich auf die ganze Welt erstreckenden, also: interventionistischen Führungsanspruch der kapitalistischen Spitzenmacht“ und Menschenrechtspolitik im Sinne der Koexistenz von Kapitalismus und Sozialismus (S. 160f.). Es sei „jede Hoffnung auf eine ...
2. Sept. 1996 · Ein Jurist aus der ehemaligen DDR, Hermann Klenner, erhält zu seinem 70. Geburtstag eine Festschrift, herausgegeben von einem ostwestlich zusammengesetzten Gremium, darunter ein ehemaliger ...
Am Beispiel des führenden DDR-Rechtsphilosophen Hermann Klenner demonstriert Gursky, wie das Ministerium für Staatssicherheit Rechtsphilosophie und Rechtspolitik im innerdeutschen Verhältnis zu beeinflussen versuchte. Der international angesehene Rechtsphilosoph genoss den Ruf eines SED-Oppositionellen, tatsächlich stand er in Diensten des ...
- Thomas Widera
Zur Aufarbeitung des DDR-Staatsrechts soll dieser Beitrag unterstützen, indem die Theorien führender Staatsrechtler der DDR, mithin Hermann Klenner und Eberhard Poppe, vorgestellt und auf den Einfluss durch Karl Marx ́ Rechtstheorien untersucht werden. 1 Einige wenige Ausnahmen davon sind z. B.: Markovits, Die Abwicklung.
Hermann Klenner: Zur Rechtslehre der reinen Vernunft – 1 OCR-Texterkennung Max Stirner Archiv Leipzig – 30.05.2020 Der Jurist im Kreise philosophischer Laudatoren scheint in einer aussichtslosen Lage zu sein. Wie uns überliefert ist1, schätzte Kant den Umgang mit Juristen – nicht. Und was seine „Rechtslehre“ von