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  1. 26. Juni 2017 · Die Immatrikulationsordnung (PDF) der Universität Hamburg regelt die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und das Teilzeitstudium für die Studiengänge der Universität Hamburg.

  2. Die Immatrikulation ist gemäß § 2 Absatz 1 der Immatrikulationsordnung Voraussetzung für ein Studium an der Universität Hamburg. Dies schließt auch die Anmeldung zu Prüfungen und das Ablegen von Prüfungen (einschließlich der Abschlussarbeit) ein. Das Studienbüro prüft deswegen bei der Prüfungsanmeldung, ob Sie immatrikuliert sind.

  3. Nachdem Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität einschreiben (immatrikulieren). Wichtiger Hinweis: Die Immatrikulation an der Universität Hamburg erfolgt digital.