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  1. Die Immatrikulationsordnung, die den Erwerb, den Inhalt und die Beendigung der Mitgliedschaft als Student* an der Universität Leipzig regelt, hat aufgrund der Zweiten Änderungssatzung nunmehr folgenden Wortlaut: INHALTSVERZEICHNIS: Allgemeines, Rechte und Pflichten. 1. 2. Allgemeines Rechte und Pflichten der Studierenden. Zugang zur Universität. 3

  2. Immatrikulation. Mit Ihrer Immatrikulation schreiben Sie sich an der Hochschule ein und werden somit Studentin oder Student unserer Universität. Sollten Sie nach Ihrer Immatrikulation Ihr Studium nicht antreten können, besteht die Möglichkeit auf Ihren Studienplatz zu verzichten. Unterlagen für die Immatrikulation.

  3. Die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig vom 22. September 2000 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 19. Februar 2002 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig, Nr. 22 vom 22. September 2000, Nr. 7 vom 19. Februar 2002) wird wie folgt geändert: (1) Zu § 7 Abs. 4

  4. 20. Juli 2010 · Allgemein. Immatrikulationsordnung. Promotionsordnung. Habilitationsordnung. Sächsisches Hochschulgesetz 2006. Studienführer Informatik (mit Prüfungsablauf): Diplom, Bachelor, Master, Magister [ english ] Lehramt [ english ] Amtliche Studien- und Prüfungsordnungen Informatik Weitere Studien- und Prüfungsordnungen ...

  5. Feierliche Immatrikulation. Mit der feierlichen Immatrikulation begrüßt unsere Universität die neuen Studierenden des ersten Semesters und führt sie in das akademische Leben ein. mehr erfahren.

  6. Die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig wird wie folgt ge-ändert: 1. Zu § 5: Zulassungsverfahren. Absatz 2 Satz 3 erhält folgenden neuen Wortlaut: Die erforderliche Bewerbung hat fristgerecht direkt bei der ZVS zu erfolgen. Absatz 2 Satz 4 wird gestrichen.

  7. Juli 2005. Die Universität Leipzig erlässt folgende Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung vom 22. September 2000, zuletzt geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 4. Juni 2003.