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  1. Die Definition der Insiderinformation ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 MAR. Während Art. 7 Abs. 1 Buchst. a) MAR die Insiderinformation allgemein in Bezug auf Finanzinstrumente definiert, erläutern Buchst. b), c) und d) Besonderheiten in Bezug auf Warenderivate, Emissionszertifikate und Personen, die mit der Ausführung von Aufträgen in Bezug ...

  2. Gemäß Art. 7 Abs. 4 MAR sind unter „Informationen, die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs von Finanzinstrumenten spürbar zu beeinflussen“, Informationen zu verstehen, die ein verständiger Anleger wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde.

  3. Insiderhandel bedeutet im Finanzwesen die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat, da er die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beeinträchtigt.

  4. 9. März 2024 · Das Gesetz definiert Insiderinformationen, Insider und verbietet explizit den Handel mit Wertpapieren auf der Grundlage von Insiderinformationen.

  5. Lexikon Online ᐅInsiderinformationen: konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf den oder die Emittenten von Insiderpapieren oder auf diese selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen, § 13.

  6. 26. Apr. 2024 · Als Insiderhandel wird ein Börsengeschäft bezeichnet, das auf der Grundlage von nicht-öffentlich zugänglichen, börsenrelevanten Informationen getätigt wurde. Dieser Insiderhandel ist ...

  7. 28. Jan. 2021 · Die MAR regelt hierzu bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit Insiderinformationen, die für Emittenten, deren Dienstleister und sonstige Personen gelten. 1. Begriff des Emittenten. Emittenten sind juristische Personen, die Finanzinstrumente emittieren oder deren Emission vorschlagen (Art. 3 Nr. 21 MAR).