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  1. Eine Apostille genügt im Verhältnis der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 876). Dazu gehören insbesondere alle EU-Staaten. Eine Apostille erteilt für notarielle Urkunden der Landgerichtspräsident (Einzelheiten unter B) II.).

    • Diplomatische Beglaubigung
    • Apostille
    • Österreichische Urkunden

    Die Beglaubigung der ausländischen Urkunde erfolgt im ersten Schritt durch die urkundenausstellende Behörde und endet mit Beglaubigungen durch das ausländische Außenministerium und die österreichische Vertretungsbehörde in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer eigenen Vertretungsbehörde.

    Die Beglaubigung Ihrer ausländischen Urkunde erfolgt durch eine innere Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Um welche Behörde es sich in Ihrem Land handelt, können Sie auf der Seite der Hague Conference on Private International Lawerfahren.

    Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland- für österreichische Urkunden

  2. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Deutschland für folgende Staaten: Albanien; Andorra; Antigua und Barbuda; Argentinien; Armenien; Australien; Bahamas; Bahrain; Barbados...

  3. Länderliste. Unserer Liste können Sie die Länder entnehmen, für welche wir Ihnen Beglaubigungen für den Gebrauch deutscher Dokumente anbieten. Wählen Sie das Land aus, in welchem Sie Ihre Dokumente verwenden möchten, um einzusehen, welche Art der Beglaubigung erforderlich ist.

  4. Länderverzeichnis für die Apostille. nach dem Haager Beglaubigungsübereinkommen vom 5.10.1961, BGBl. Nr. 27/1968 samt Ergänzungen. gilt nicht für Übersetzungen. Hinweis: Mit einigen Länder (siehe Unterstreichung) bestehen bilaterale Abkommen. Um diese zu lesen, klicken Sie auf den Ländernamen.

  5. Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind.

  6. Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in...