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  1. 5. Juni 2001 · Zweiter Teil Rechtsstellung der Region und der regionsangehörigen Gemeinden, Kommunalaufsicht (§§ 3 - 6) Dritter Teil Verteilung der Aufgaben im Gebiet der Region Hannover, besondere Kostenregelungen (§§ 7 - 15)

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      Fachnews - Gesetz über die Region Hannover -...

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  2. Satzung über die Entschädigung der Regionsabgeordneten und sonstiger Ausschussmitglieder - Stand: September 2023. Dateityp: pdf Größe: 54 kB.

    • § 1 Bildung Der Region Han­Nover
    • § 2 Rechts­Nach­Folge
    • § 3 Region Han­Nover
    • § 4 Lan­Des­Haupt­Stadt Han­Nover
    • § 5 Andere Regi­Ons­An­Ge­Hö­Rige Gemeinden
    • § 6 Kom­Mu­Nal­Auf­Sichts­Be­Hörde
    • § 7 Grund­Satz

    (1) 1Aus den Gemeinden des Land­kreises Han­nover und der Lan­des­haupt­stadt Han­nover wird als neuer Gemein­de­ver­band die Gebiets­kör­per­schaft Region Han­nover gebildet. 2Zugleich werden der Land­kreis Han­nover und der Kom­mu­nal­ver­band Gro­ß­raum Han­nover auf­ge­löst. (2) Das Gebiet der Region Han­nover besteht aus den zu ihr gehö­renden...

    Die Region Han­nover ist Gesamt­rechts­nach­fol­gerin des Land­kreises Han­nover und des Kom­mu­nal­ver­bandes Gro­ß­raum Han­nover.

    (1) 1Die Region Han­nover ver­waltet ihre Ange­le­gen­heiten im Rahmen der Gesetze durch ihre Organe in eigener Ver­ant­wor­tung. 2Ihr Gebiet bildet zugleich den Bezirk der unteren Ver­wal­tungs­be­hörde, soweit sich aus dem Dritten Teil dieses Gesetzes nichts anderes ergibt. (2) 1In die Rechte der Region Han­nover kann nur durch Gesetz ein­ge­grif...

    (1) 1Die Lan­des­haupt­stadt Han­nover hat die Rechts­stel­lung einer kreis­freien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. 2Auf sie finden die Vor­schriften über kreis­freie Städte Anwen­dung, soweit in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. (2) Auf die Lan­des­haupt­stadt Han­nover finden die für die anderen regi­ons...

    1Die regi­ons­an­ge­hö­rigen Gemeinden mit Aus­nahme der Lan­des­haupt­stadt Han­nover haben die Rechts­stel­lung kreis­an­ge­hö­riger Gemeinden. 2Auf sie finden die für kreis­an­ge­hö­rige Gemeinden gel­tenden Vor­schriften Anwen­dung, soweit in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

    (1) 1Die Kom­mu­nal­auf­sicht über die Region Han­nover und die Lan­des­haupt­stadt Han­nover führt das für Inneres zustän­dige Minis­te­rium als Kom­mu­nal­auf­sichts­be­hörde. 2Der Sie­bente Teil der Nie­der­säch­si­schen Land­kreis­ord­nung (NLO) und § 68 NLO gelten ent­spre­chend. (2) Die Kom­mu­nal­auf­sicht über die übrigen regi­ons­an­ge­hö­...

    (1) 1Die Region Han­nover ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, in ihrem Gebiet die Trä­gerin der öffent­li­chen Auf­gaben, die von über­ört­li­cher Bedeu­tung sind oder deren zweck­mä­ßige Erfül­lung die Ver­wal­tungs- und Finanz­kraft der regi­ons­an­ge­hö­rigen Gemeinden über­steigt. 2Sie fördert die Gemeinden bei der Erfül­lung ihrer Auf­gab...

    • Haufe Redaktion
  3. in Verbindung mit § 84 des Gesetzes über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 394), wird verordnet:

  4. Die Region Hannover ist ein Kommunalverband besonderer Art in Niedersachsen. Sie steht gemäß dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz auf der Ebene der Landkreise. Die bevölkerungsreichsten Städte der Region Hannover sind Hannover, Garbsen und Langenhagen, die flächengrößte Stadt ist Neustadt am Rübenberge. Die Region ...

  5. 5. Juni 2001 · In der Fassung vom 5.6.2001, zuletzt geändert am 18.5.2006. Bundesland: Niedersachsen Rechtsbereich: Kommunalrecht VORIS Nr. 20300 31 00 00 000. Hier ist das Gesetz über die Region Hannover im WWW zu finden: Anbieter.

  6. Region Hannover. -. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht der Landeshauptstadt ausdrücklich zugewiesen, für das gesamte Gebiet, z.B.: - der gesamte öffentliche Personennahverkehr einschließlich des Schienenpersonenverkehrs in ihrem Gebiet.