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5. Juni 2001 · Zweiter Teil Rechtsstellung der Region und der regionsangehörigen Gemeinden, Kommunalaufsicht (§§ 3 - 6) Dritter Teil Verteilung der Aufgaben im Gebiet der Region Hannover, besondere Kostenregelungen (§§ 7 - 15)
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Fachnews - Gesetz über die Region Hannover -...
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Satzung über die Entschädigung der Regionsabgeordneten und sonstiger Ausschussmitglieder - Stand: September 2023. Dateityp: pdf Größe: 54 kB.
- § 1 Bildung Der Region HanNover
- § 2 RechtsNachFolge
- § 3 Region HanNover
- § 4 LanDesHauptStadt HanNover
- § 5 Andere RegiOnsAnGeHöRige Gemeinden
- § 6 KomMuNalAufSichtsBeHörde
- § 7 GrundSatz
(1) 1Aus den Gemeinden des Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover wird als neuer Gemeindeverband die Gebietskörperschaft Region Hannover gebildet. 2Zugleich werden der Landkreis Hannover und der Kommunalverband Großraum Hannover aufgelöst. (2) Das Gebiet der Region Hannover besteht aus den zu ihr gehörenden...
Die Region Hannover ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Landkreises Hannover und des Kommunalverbandes Großraum Hannover.
(1) 1Die Region Hannover verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch ihre Organe in eigener Verantwortung. 2Ihr Gebiet bildet zugleich den Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde, soweit sich aus dem Dritten Teil dieses Gesetzes nichts anderes ergibt. (2) 1In die Rechte der Region Hannover kann nur durch Gesetz eingegrif...
(1) 1Die Landeshauptstadt Hannover hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. 2Auf sie finden die Vorschriften über kreisfreie Städte Anwendung, soweit in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. (2) Auf die Landeshauptstadt Hannover finden die für die anderen regions...
1Die regionsangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover haben die Rechtsstellung kreisangehöriger Gemeinden. 2Auf sie finden die für kreisangehörige Gemeinden geltenden Vorschriften Anwendung, soweit in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
(1) 1Die Kommunalaufsicht über die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover führt das für Inneres zuständige Ministerium als Kommunalaufsichtsbehörde. 2Der Siebente Teil der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und § 68 NLO gelten entsprechend. (2) Die Kommunalaufsicht über die übrigen regionsangehö...
(1) 1Die Region Hannover ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, in ihrem Gebiet die Trägerin der öffentlichen Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- und Finanzkraft der regionsangehörigen Gemeinden übersteigt. 2Sie fördert die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgab...
- Haufe Redaktion
in Verbindung mit § 84 des Gesetzes über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 394), wird verordnet:
Die Region Hannover ist ein Kommunalverband besonderer Art in Niedersachsen. Sie steht gemäß dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz auf der Ebene der Landkreise. Die bevölkerungsreichsten Städte der Region Hannover sind Hannover, Garbsen und Langenhagen, die flächengrößte Stadt ist Neustadt am Rübenberge. Die Region ...
5. Juni 2001 · In der Fassung vom 5.6.2001, zuletzt geändert am 18.5.2006. Bundesland: Niedersachsen Rechtsbereich: Kommunalrecht VORIS Nr. 20300 31 00 00 000. Hier ist das Gesetz über die Region Hannover im WWW zu finden: Anbieter.
Region Hannover. -. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht der Landeshauptstadt ausdrücklich zugewiesen, für das gesamte Gebiet, z.B.: - der gesamte öffentliche Personennahverkehr einschließlich des Schienenpersonenverkehrs in ihrem Gebiet.