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  1. In über 65 Jahren hat die Lebenshilfe vor Ort mehr als 4.500 Dienste, Angebote und Einrichtungen aufgebaut – darunter 1.426 Wohnstätten und ambulant betreute Wohnungen, 736 Werkstätten und Zweigwerkstätten, 436 Familienentlastende Dienste, 350 Frühförderstellen, 665 Krippen und Kindergärten, 154 Schulen und Tagesbildungsstätten, 385 ...

  2. Gleichberechtigung und Barrierefreiheit für Menschen mit geistiger Behinderung – das sind die Ziele der Lebenshilfe. Seit 1958 setzt sich die Bundesvereinigung als Selbsthilfe-, Eltern- und Fachverband für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein.

  3. Ist Lebenshilfe ein öffentlicher Dienst? Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. ist ein im Jahr 1958 gegründeter gemeinnütziger Verein. Sie versteht sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit insbesondere geistiger Behinderung und ihre Familien.

  4. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. ist ein 1958 gegründeter gemeinnütziger Verein. Sie versteht sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband, insbesondere für Menschen mit Behinderung und ihren Familien. Die Lebenshilfe unterstützt somit Menschen zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft.

  5. Die Lebenshilfe Erlangen e.V. und die Regnitz-Werkstätten gGmbH haben einen Haustarifvertrag. In diesem ist geregelt, dass die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) auch für uns gelten. Dies ist vor allem mit folgenden Vorteilen verbunden:

  6. Vor 4 Tagen · Kooperationen – Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe pflegt viele Kooperationen. Ob Wirtschaft, Verband oder Wissenschaft: viele Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen helfen tatkräftig mit, Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

  7. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Deutschland muss in allen Lebensbereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden.