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  1. Die Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1971 [1] gilt in der deutschen Rechtswissenschaft als Grundsatzentscheidung zur Kunstfreiheit und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR).

  2. Die Verfassungsbeschwerde des Verlags richtete sich gegen das letztinstanzliche Urteil des BGH, das ein Verbot, das Buch "Mephisto Roman einer Karriere" von Klaus Mann zu vervielfältigen, zu vertreiben und zu veröffentlichen, bestätigte.

  3. 'Mephisto' ist der Roman einer Karriere im Dritten Reich. 'Vielleicht wollte er (der Autor) dem Schauerstück blutiger Dilettanten das Porträt des echten Komödianten gegenüberstellen', wie Herman Kesten in einer gescheiten Rezension meines Buches ('Das Neue Tagebuch', 1937) mit Recht vermutete. Er fährt fort: 'Ihm gelingt mehr, er zeichnet ...

  4. Das BVerfG hat mit seiner "Mephisto" Entscheidung ein Grundsatzurteil zur Kunstfreiheit und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gefällt. Es geht auch auf den postmortalen Persönlichkeitsschutz ein und wägt Grundrechte ab (praktische Konkordanz).

  5. Bei der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173 ff.) sind es noch die Zivilgerichte gewesen, die bei der Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Persönlichkeitsschutz einer Person, an die ein Roman anknüpft, in Verkennung der Notwendigkeit einer kunstspezifischen Betrachtung des Romans das zur Bemessung der Schwere ...

  6. Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage abgewiesen hatte, erschien der Roman zunächst im September 1965. Doch erwirkte B schließlich im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg ein Verbot, den Roman zu vervielfältigen, zu vertreiben und zu veröffentlichen.

  7. Bei der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173 ff.) sind es noch die Zivilgerichte gewesen, die bei der Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Persönlichkeitsschutz einer Person, an die ein Roman anknüpft, in Verkennung der Notwendigkeit einer kunstspezifischen Betrachtung des Romans das zur Bemessung der Schwere ...