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  1. Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist für die Sicherheit und Ordnung im Parlament und bei internationalen Konferenzen zuständig. Die Webseite bietet keine Informationen zu den Aufgaben, Organisation oder Kontakt der Polizei an.

  2. Der Aufgabenbereich der Polizei beim Deutschen Bundestag umfasst die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner Organe und Gremien, für alle anwesenden Personen im Parlamentsbereich sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

  3. 2. Sept. 2020 · Schutz im Parlament: Das ist die Bundestagspolizei. Am Donnerstag tagt der Ältestenrat des Deutschen Bundestages. Dabei wird es um das Sicherheitskonzept gehen, nachdem Demonstranten am Samstag Absperrungen überwunden und die Treppe des Reichstages erklommen hatten.

  4. Die Polizeibeamten des Bundestages sind gemäß § 1 Absatz 2 Bundespolizeibeamtengesetz Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Sie tragen zur Amtsbezeichnung den Zusatz „beim Deutschen Bundestag“ und gehören der Bundestagsverwaltung an. Gemäß § 129 I Bundesbeamtengesetz ist der Bundestagspräsident Oberste Dienstbehörde.

  5. Der Polizeibeauftragte des Bundes hat seinen Sitz beim Deutschen Bundestag in Berlin. Der Polizeibeauftragte des Bundes wird von einem Leitenden Beamten unterstützt. Weitere Beschäftigte werden dem Polizeibeauftragten des Bundes für die Erfüllung seiner Aufgaben beigegeben.

  6. Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien.