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  1. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich in die räumlichen Teilabschnitte. In den Regionalplänen wird die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung auf der Grundlage eines kooperativen Erarbeitungsverfahrens untereinander abgestimmt.

  2. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 05. Sitzung am 10.12.2021 den Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.

  3. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen