Yahoo Suche Web Suche

  1. Auto online abmelden für 19,99€. Melden Sie ihr Kfz in wenigen Schritten ab

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Hier finden Sie alle Informationen zur Grundsicherung und der Antragsstellung beim Sozialamt des Regionalverbandes Saarbrücken.

  2. Wir über uns. Seit 50 Jahren gibt es nun schon diesen Verband. Doch die meisten Einwohner wissen auch nach 50 Jahren immer noch nicht genau, was der Regionalverband eigentlich ist. Und das, obwohl wir zahlreiche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen.

  3. Erfahren Sie, wie Sie Wohngeld beantragen können, wenn Sie in der Region Saarbrücken wohnen. Laden Sie die Antragsformulare für Mietzuschuss und Lastenzuschuss herunter oder besuchen Sie die Wohngeldbehörde oder das Sozialamt.

  4. Download-Center. Anträge und Formulare. Notwendige Formulare zum Antrag auf Bürgergeld. Merkblatt Bürgergeld. Veränderungsmitteilung. Arbeitspaket - Vorbereitung auf das Vermittlungsgespräch. Vermieterbescheinigung. Einwilligung für den Energieversorger. Antrag auf Zusicherung (bei beabsichtigtem Umzug) Antrag auf Bildung und Teilhabe.

  5. Das Sozialamt ist der zuständige Sozialhilfeträger für die Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes Saarbrücken. Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen, der Beratung, dem Mobilen Beratungsdienst und den Formularen für die Antragsstellung.

    • regionalverband saarbrücken formulare1
    • regionalverband saarbrücken formulare2
    • regionalverband saarbrücken formulare3
    • regionalverband saarbrücken formulare4
    • regionalverband saarbrücken formulare5
  6. Erfahren Sie, wie Sie Bauanträge elektronisch einreichen, bearbeiten und bescheiden können. Laden Sie die Anleitungen, Formulare und Vorlagen für verschiedene Verfahren herunter.

  7. Erhalten Sie Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Wenn Sie Einkommen beziehen, gibt es für den Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge keine „Faustformel“.