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  1. Staatssekretär ist eine Amtsbezeichnung in vielen Ländern. In Deutschland ist es der Amtstitel der höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde.

  2. Staatssekretär/Staatssekretärin. 1) Amtsbezeichnung für Beamte (auf Bundesebene und in einigen Bundesländern ( Bundesland )), die im Rang unmittelbar nach dem/der Minister/Ministerin folgen. S. erfüllen politische Aufgaben.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  4. Den Titel "Staatssekretär/in" tragen seit der Weimarer Republik 1919 die der Ministerin zugeordneten ranghöchsten Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte eines Ressorts. Sie sind für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums verantwortlich.

  5. Staatssekretär. 1. Der beamtete Staatssekretär. Der beamtete S. wurde nach preußischem Vorbild 1871 mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs als Leiter der Reichsämter eingeführt. Erst in der Weimarer Republik wurden die Leiter der Ressorts – wie zuvor nur der Reichskanzler – zu politisch verantwortlichen Ministern.

  6. Staatssekretär (StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter in seinem Beamtenverhältnis erreichen kann, und zugleich eine Funktionsbezeichnung.

  7. Doch was macht ein Staatssekretär eigentlich? Staatssekretäre sind die ranghöchsten Beamten in einem Ministerium. In der Hierarchie steht vor ihnen nur noch der Minister. Sie vertreten den Minister bei Aufgaben innerhalb des Ministeriums und entscheiden in Verwaltungsfragen – entlasten ihn dadurch.