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  1. www.aschaffenburg.de › Buerger-in-Aschaffenburg › BuergerBürgerservice - Aschaffenburg

    www. aschaffenburg.de ist Ihr Bürgerserviceportal für Aschaffenburg. Hier finden Sie Ansprechpartner, notwendige Unterlagen, rechtliche Voraussetzungen, Formulare und vieles mehr zu Ihrem Anliegen. Die Kolleg*innen im Rathaus sind mit Terminvereinbarungen ab 7.30 Uhr persönlich erreichbar.

  2. Im Bürgerbüro können Sie Ihre Wohnsitzan-, -um- oder -abmeldung, Ihre Personalausweis- und Passbeantragung sowie alles rund um die Kfz-Zulassung erledigen. Es werden auch Kulturpässe und Bewohnerparkausweise ausgestellt; Führungszeugnisse können ebenfalls beantragt werden.

  3. Stadt Aschaffenburg Bürgerbüro Dalbergstr. 15 63739 Aschaffenburg. Telefon: 06021 330 - 555 Telefax: 06021 330 - 550 Email: buergerbuero@aschaffenburg.de. Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30 – 13:00 Uhr Dienstag 7:30 – 17:30 Uhr Donnerstag 7:30 – 17:30 Uhr

  4. www.aschaffenburg.de › buergeramtAschaffenburg Online

    Ausländeramt und Staatsbürgerschaftswesen: 06021 330 – 1481. Standesamt: 06021 330 – 1413. Bürgerservicebüro 06021 330 – 555. Telefax: 06021 330 626. Email: buergeramt@aschaffenburg.de.

  5. Online-Terminservice Bürgerservicebüro (Stadt Aschaffenburg) Buchen Sie Online-Termine für Meldewesen, Passwesen, KFZ-Zulassungswesen sowie Sonstiges. Zum Online-Verfahren.

  6. www.aschaffenburg.de › Buerger-in-Aschaffenburg › DE_indexBürger in Aschaffenburg

    Die folgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über die Service-Leistungen der Stadt Aschaffenburg. Termine für das Bürgerbüro können online gebucht werden. So erhalten Sie schnell einen Termin! https://www.aschaffenburg.de/termine. Natürlich steht auch der Online-Service für viele Leistungen ebenfalls zur Verfügung, digital.aschaffenburg.de.

  7. www.aschaffenburg.de › Anmeldung › DE_index_4384Aschaffenburg Online

    Melderechtliche Anmeldung. Bei der Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument im Original (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass - elektronischer Aufenthaltstitel alleine reicht nicht aus) und eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung benötigt.