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  1. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, ergänzt durch die Bayerische Bauordnung (BayBO), die Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne. Gängige Festsetzungen sind: Art der baulichen Nutzung ( z.B. Wohnen, Gewerbe, Grünflächen) Verkehrsflächen. Festsetzung der überbaubaren und ...

  2. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne der Stadt Ingolstadt. Der Flächennutzungsplan (§ 5 Baugesetzbuch – BauGB) ist ein vorbereitender Bauleit-plan, aus dem die verbindliche Bauleitplanung zu entwickeln ist. Die rechtsverbind-liche Bauleitplanung erfolgt durch Bebauungspläne.

  3. Bebauungspläne; Beteiligung bei Bauleitplanverfahren; Denkmalschutz, Stadtsanierung & Wohnungsbauförderung; Flächennutzungsplan; Gestaltungs- & Planungsbeirat; Gutachterausschuss & Grundstücksbewertung; Stadtentwicklung & Architekturführer; Städtische Baugrundstücke. Newsletter An-/Abmeldung

  4. Für die künftige Nutzung des Areals wird mit der Stadt Ingolstadt ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Ziel ist es, ein modernes und urbanes Quartier mit diversen Nutzungsformen zu realisieren. Hierbei steht der Wohnungsbau im Fokus, aber auch gewerbliche Nutzungen werden in der Planung integriert sein.