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  1. Stadtplanungsamt Ingolstadt. Das Stadtplanungsamt ist innerhalb der Stadtverwaltung der Stadt Ingolstadt dem Referat VII "Stadtentwicklung und Baurecht" zugeordnet. Das Amt befindet sich im Technischen Rathaus in der Spitalstraße 3. Das Amt deckt verschiedene wichtige Themenbereiche ab. Jeder Themenbereich ist für sich ein wichtiger Baustein ...

  2. Erfahren Sie mehr über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept „ISEK Zukunft Ingolstadt 2040+“, die Wettbewerbsverfahren, die Erhaltungssatzung Körnerplatz und die Umgestaltung der Harderstraße. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung zum Landschaftsplan und zum Schleifmühlplatz.

  3. stadtplanungsamt.ingolstadt.de › ueber-unsÜber uns

    Stadtplanungsamt Ingolstadt. Technisches Rathaus. Spitalstraße 3. 85049 Ingolstadt. Telefon: 0841 305-2110. Fax: 0841 305-2149. stadtplanungsamt@ ingolstadt.de.

  4. Die dargestellten planerischen und gestalterischen Konzepte weisen den Weg für Ingolstadt an der Donau. Übergeordnete Leitvorstellungen für die räumliche Entwicklung einer Stadt sind notwendig, um die Nachhaltigkeit und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Stadtentwicklung bezieht sich auf unterschiedliche ...

  5. stadtplanungsamt.ingolstadt.de › kontaktKontakt

    Kontakt. Stadtplanungsamt Ingolstadt. Technisches Rathaus. Spitalstraße 3. 85049 Ingolstadt. Telefon: 0841 305-2110. Fax: 0841 305-2149. stadtplanungsamt@ ingolstadt.de.

  6. Der Masterplan für die Ingolstädter Altstadt "Altstadt erleben" wurde mit dem Ziel der Innenstadtentwicklung und der Standortförderung erstellt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von Expertengesprächen erarbeitet und mit Zeitrahmen, Priorisierung sowie Kosten- und Finanzierungsrahmen hinterlegt.

  7. stadtplanungsamt.ingolstadt.de › stadtentwicklung › altstadtAltstadt

    Die Altstadt ist das gefühlte Herz der Stadt. Sie erfüllt vielfältige Funktionen und wird innerhalb des Siedlungsraums Ingolstadt als „die“ Stadt begriffen. Wenn von einer Stärkung der Altstadt gesprochen wird, muss über einzelne Infrastruktur-, Gestaltungs- oder Verkehrsmaßnahmen hinaus der umfassende Ansatz der letzten Jahre weiter geführt werden.