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  1. Das GW1-Gebäude bzw. den Fachbereich Rechtswissenschaft erreichen Sie vom Flughafen Bremen und vom Hauptbahnhof aus mit der Straßenbahnlinie 6 (Haltestelle Universität). Lageplan

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      Das Komplementärfach Rechtswissenschaft kann an der...

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      RECHTSSTELLE. Berufungsordnung (BO) der Universität Bremen....

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      Campus: Wissenswertes und Tipps. Wohnen in Bremen....

  2. www.uni-bremen.de › jura › fachbereich-6-rechtswissenschaftFachbereich - Universität Bremen

    Universität Bremen Fachbereich 06 – Rechtswissenschaft Postfach 330 440 28334 Bremen. Telefon: +49 421 218-66112/66066 (Studienberatung StEx) +49 421 218-66220 (Studienberatung HLS/KoFa) +49 421 218-66003 . E-Mail: verwaltung-jura@uni-bremen.de

  3. Das Studium soll nach dem Bremischen Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung zu einer Berufspraxis befähigen, die im zusammenwachsenden Europa und in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft dem Anspruch einer rechtsstaatlichen, demokratischen und sozialstaatlichen Verfassung genügt.

  4. www.uni-bremen.de › jura › fachbereich-6-rechtswissenschaftStudierende - Universität Bremen

    Das Komplementärfach Rechtswissenschaft kann an der Universität Bremen als Teil eines Zwei-Fächer-Bachelor-Studiums studiert werden.

  5. Die formlose schriftliche Beschwerde ist zu richten an die Rechtsstelle der Universität Bremen. Die schriftliche Beschwerde muss die benachteiligend, diskriminierend empfundenen Ereignisse beschreiben. Zeugen/Zeuginnen und gegebenenfalls Beweise sollen - soweit vorhanden - genannt werden.

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    • 4/16/2009 12:15:37 PM
  6. Campus: Wissenswertes und Tipps. Wohnen in Bremen. Studienfinanzierung und Jobben. Studieren mit Beeinträchtigung. Studentische Gruppenangebote. Gesprächsgruppe für Studierende aus dem Autismusspektrum (z.B. Asperger) Studienplatzbewerbung & Studieneinstieg. Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen.

  7. RECHTSSTELLE. Berufungsordnung (BO) der Universität Bremen. vom 18.12.2019. Der Rektor der Universität Bremen hat am 19.12.2019 gemäß § 110 Abs. 3 des Bremischen Hochschul-gesetztes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 2007 (Brem.GBl. S 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.