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  1. 29. Okt. 2020 · Mit Hilfe dieser Verlängerung verschiebt sich die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat nach hinten. Das bedeutet bei der monatlichen Abgabe eine Fristverschiebung für den Januar vom 10. Februar auf den 10. März und bei der quartalsweisen Abgabe eine Verschiebung für das erste Vierteljahr vom 10. April auf ...

  2. Monatliche Abgabe – Antrag bindet ein Jahr. Nimmt der Unternehmer sein Wahlrecht auf monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen aufgrund hoher Vorsteuer-Guthaben im Vorjahr in Anspruch ist zu beachten, dass dieses ihn für das Kalenderjahr bindet.

  3. Monatszahler: Die Zahllast für den Monat Mai ist am 15. Juli zu entrichten und die UVA muss spätestens am 15. Juli eingereicht werden. Vierteljahreszahler: Die Zahllast für das dritte Kalendervierteljahr (Juli bis September) ist am 15. November fällig. An diesem Tag muss auch spätestens die UVA eingereicht werden.

  4. 16. Mai 2024 · Monatliche Abgabepflicht: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr betrug mehr als 7.500 EUR. Vierteljährliche Abgabepflicht: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr lag zwischen 2.000 und 7.500 EUR. Möglichkeit der Befreiung: Die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr betrug weniger als 2.000 EUR. Hier können Sie sich von der Voranmeldung ...

  5. Hier geht es um den Voranmeldezeitraum, respektive um die Frage, ob Sie monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Für Existenzgründer ist die Gesetzeslage sehr deutlich: Innerhalb der ersten beiden Jahre muss die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat abgegeben werden.

  6. 20. März 2024 · Mithilfe der Dauerfristverlängerung können Sie Ihre Frist jeweils um einen Monat nach hinten verschieben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben. Wurde Ihnen einmal die Dauerfristverlängerung genehmigt, gilt diese unbegrenzt für die folgenden Kalenderjahre.

  7. Voranmeldungszeitraum. Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie. die Umsatzsteuer selbst berechnen. eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und. eine sich ergebende Vorauszahlung entrichten müssen. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.