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  1. Das Königreich Hannover macht einen Teil des deutschen Bundes aus und teilt als solcher alle aus der Bundesverfassung entstehenden Rechte und Verbindlichkeiten. Diese können durch die innere Landesverfassung nicht abgeändert werden.

  2. Eine Verfassung, in der nur eine beratende Stimme des Parlaments, der Ständeversammlung des Königreichs Hannover, bei der Gesetzgebung vorgesehen war, wurde 1819 eingeführt. [1] Als Parlament wurde die aus zwei gleichberechtigten Kammern bestehende Ständeversammlung des Königreichs Hannover ins Leben gerufen.

  3. Das Staatsgrundgesetz für das Königreich Hannover existierte von 1833 bis 1837 und wird auch als „Grundgesetz für das Königreich Hannover“ bezeichnet.

  4. Aber erst unter dem Eindruck der französischen Julirevolution von 1830 und den damit verbundenen Wirren in Deutschland erließ König Wilhelm IV. am 26. September 1833 eine neue Verfassung, das Grundgesetz des Königreiches Hannover, dessen sechstes Kapitel die Landstände regelte.

  5. Auszug aus den Grundrechten der liberalen Verfassung Hannovers von 1833. 1. Allgemeine Grundrechte. -. Alle Hannoveraner sind im Genuß der politischen und bürgerlichen Rechte. -. Hannoveraner ist, wer im Königreich Hannover geboren ist, oder das hannöversche Bürgerrecht verliehen bekommt. -. Durch Straferkenntnis können diese Rechte ...