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  1. Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten worden war.

  2. 17. Aug. 2016 · Am 17. August 1956 ist es schließlich soweit: Am Vormittag erklärt das Bundesverfassungericht die KPD für verfassungswidrig und verbietet die Partei. In allen großen westdeutschen Städten...

  3. 16. Aug. 2006 · Vor 50 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands für verfassungswidrig erklärt. Die KPD wurde aufgelöst, das...

  4. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17. August 1956 für verfassungswidrig erklärt und verboten. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Partei etwa 85.000 Mitglieder.

  5. Die KPD war schon zur Zeit des Nationalsozialismus 1933 verboten worden. Die KPD war die erste Partei, die nach der Kapitulation Deutschlands neu gegründet worden war. Sie konnte auch bei der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag mit knapp 5 Prozent der Wählerstimmen ins Parlament einziehen.

  6. Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch das Bundesverfassungsgericht vor genau 25 Jahren ist nicht nur von historischem Interesse, weil damals zum letzten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine politische Par.

  7. 17. Aug. 2021 · 17.08.2021, 19.42 Uhr. Die Polizei schwärmte bundesweit aus, zu einem ihrer größten Einsätze. Die »Aktion Holzwurm« war ein kühl kalkulierter Schlag im Kalten Krieg. Am Morgen des 17. August...