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  1. Das WEG regelt das Wohnungseigentum und das Teileigentum an Wohnungen und Räumen. Es enthält Vorschriften über die Begründung, den Inhalt, die Aufhebung und die Wirkung des Sondereigentums sowie über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.

    • 1 Begriffsbestimmungen.
    • 2 Arten der Begründung.
    • 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum.
    • 4 Formvorschriften.
    • (84)
    • Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen. § 1 Begriffsbestimmungen. (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden.
    • Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums. § 2 Arten der Begründung. Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.
    • Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. § 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden.
    • Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. § 10 Allgemeine Grundsätze. (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Gemeinschaft.
  2. Gesetz über das Wohnungsei-gentum und das Dauerwohnrecht Wohnungseigentumsgesetz. Zum 21.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Stand: Neugefasst durch Bek. v. 12.1.2021 I 34. Geändert durch Art. 34 Abs. 15 G v. 22.12.2023 I Nr. 411.

  3. Die WEG-Reform soll die Verwaltung und die baulichen Veränderungen von Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtern. Die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter regelt die Anforderungen an die Sachkunde von Verwaltern.

  4. Die WEG-Reform enthält Regelungen zur Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur Erleichterung baulicher Veränderungen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Änderungen, z. B. zur Rolle des Verwalters, zur Abberufung, zur Haftung und zum Sachkundenachweis.

  5. 22. Dez. 2023 · Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht in Deutschland. Hier finden Sie die aktuelle Fassung des WEG mit Änderungsdokumentation und Fundstelle.