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  1. Dem Föderalismus liegt das Verlangen des Menschen zugrunde, selbst bestimmen zu dürfen, welche Bindungen an Gemeinschaft und Moral er eingeht ( Naturrecht ), und mitbestimmen zu dürfen, was die Gemeinschaft beschließt (unmittelbare Demokratie).

  2. Föderalismus gibt es weltweit in 24 Staaten, darunter in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Ausprägung unterscheidet sich dabei von Staat zu Staat. Eine einheitliche Definition und Beschreibung von Föderalismus ist dementsprechend kaum möglich.

  3. Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland.

  4. Mit der Föderalismusreform wurden 2006 die Kompetenzen von Bund und Ländern neu verteilt. Die Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft und die Länder erhielten neue Kompetenzen, z. B. beim Ladenschluss.

  5. Ein Wesensmerkmal der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismus) besteht darin, dass sowohl der Bund als auch die Länder eigene Staatsgewalt besitzen und damit Gesetze erlassen können. Man spricht dann von Bundes- beziehungsweise Landesrecht.

  6. Föderalismus und Bundesländer. In Deutschland gibt es 16 Bundesländer: Im kleinsten leben nur etwa 650.000 Menschen, im größten mehr als 17 Millionen. Die Einwohnerzahl bestimmt auch die Anzahl der Stimmen im Bundesrat.

  7. Sowohl die Länder als Gliedstaaten wie auch der Bund als Gesamtstaat besitzen eine eigene Staatsgewalt. Die Länder sind Staaten mit eigenen Landesverfassungen, Parlamenten, Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten.