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  1. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hieß ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Das Ziel war die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik. Am 25. März 1957 wurde die EWG durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

  2. Die EWG wurde durch die Römischen Verträge (1957) von Deutschland, Frankreich, Italien und den Beneluxstaaten gegründet; sie stellt neben der gleichzeitig gegründeten Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der 1951 gegründeten Europäischen Gemei.

    • C. Roth
  3. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Mitglieder: Die Gründungsmitglieder der EWG 1957 waren Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland (BRD), Belgien, Niederlande und Luxemburg. Später kamen dann noch Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal und Spanien hinzu.

  4. Der im Jahre 1957 in Rom von Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten unterzeichnete EWG-Vertrag verfolgt das Ziel, durch die Förderung des Handels und der Integration die Ausweitung der Wirtschaft zu erreichen.

  5. 13. März 2021 · Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 von Frankreich, BRD, Italien, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gegründet. Damit sollte ein gemeinsamer überstaatlicher Markt zur Förderung der Handelsbeziehungen geschaffen werden.

  6. Die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist der erste Schritt zur Sicherung des dauerhaften Friedens. 1957 wurde mit dem Römischen Vertrag die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet und damit eine neue Ära der immer engeren Zusammenarbeit in Europa eingeläutet. In dieser Zeit nimmt auch der Kalte ...

  7. 1957 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, begründete überstaatliche Gemeinschaft zum Zweck der wirtschaftlichen Integration in Westeuropa (Schaffung einer Zollunion, eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion). Durch den am 1.