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  1. Suchergebnisse:
  1. Das Bundesversorgungsgesetz ( BVG) regelte in Deutschland bis 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden war es zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden.

  2. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)

  3. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.6.2023 I Nr. 165. § 1 BVG aufgehoben; Neuregelung in SGB XIV.

  4. Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)

  5. Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 1 Geltungsbereich. (1) Dieses Gesetz regelt die Versorgung der Beamten des Bundes. (2) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes entsprechend für die Versorgung der Richter des Bundes.

  6. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

  7. Das Bundesversorgungsgesetz ist ein Gesetz der Sozialen Entschädigung, das bis Ende 2023 gilt. Es wird zum 1. Januar 2024 durch das neue Soziales Entschädigungsrecht ersetzt.