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  1. Mit eAMA können Sie Anträge, Meldungen und Abfragen rund um die Landwirtschaft online abwickeln. Sie können sich mit ID Austria oder PIN-Code anmelden und Zugang zu verschiedenen Applikationen wie RinderNET, Stallregister oder Flächenantrag erhalten.

    • Allgemeine Informationen
    • Voraussetzungen
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    • Verfahrensablauf
    • Kosten
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    Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, die "Lebendrinderkennzeichnung", wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerze...

    Rinderhaltende Person ist jede natürliche oder juristische Person, die auf ihrem Betrieb Rinder hält.

    Die Meldung muss man innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt einer Änderung des Bestands (Geburt, Umsetzung, Schlachtung oder Verendung) durchführen. Die Meldung des Auftriebs auf eine Alm bzw. Weide und des Abtriebs von einer Alm bzw.Weide muss man innerhalb von 14 Tagen nach dem Auf- oder Abtrieb durchführen.

    Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen, die Meldung des Auftriebs auf eine Alm bzw. Weide nur onlinedurch die für die Alm oder Weide verantwortliche Person. Dabei sind die die folgenden Angaben, soweit diese nicht bereits in der Rinderdatenbank vorhanden sind, vorzunehmen: 1. Angaben zum Tier wie Ohrmarkennummer, Geburtsdatu...

    In der von der Agrarmarkt Austriavorgegebenen elektronischen Form und bei Alm-/Weidemeldungen fallen keine Kosten an. Bei allen anderen Formen der Meldungen ist ein Kostenersatz von 0,35 Euro pro Meldung durch die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen vorgesehen.

    Die Alm-/Weidemeldung kann nur online unter eAMAerfolgen. Die Online-Meldung kann nur mit Betriebsnummer und PIN-Code unter eAMA, dem Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria erfolgen.

    Erfahren Sie, wie Sie als Rinderhalter Geburten, Schlachtungen, Verendungen und Umsetzungen von Rindern an die Agrarmarkt Austria (AMA) melden müssen. Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen, je nach Art der Änderung des Bestands.

  2. Mit dieser App wird es den Rinderhalterinnen und -haltern ermöglicht, die wichtigsten Meldungen, Abfragen oder Ohrmarkennachbestellungen direkt bei ihren Tieren durchzuführen. Einstieg mit eAMA-Zugang oder ID Austria.

  3. Jeder rinderhaltende Betrieb (landwirtschaftlicher Betrieb, Viehhandelsbetrieb, Schlachthof, Sammelstelle) muss jede Tiergeburt, Umsetzungen von Rindern in den oder aus dem Betrieb, Schlachtung, Verendung oder den Verlust innerhalb von sieben Tagen an die zentrale Rinderdatenbank der AMA melden.

  4. Informationen zum AMA-Login Die Landeskontrollverbände, die ZuchtData und die Agrarmarkt Austria (AMA) bieten Ihnen gemeinsam folgendes Service an: Mit nur einem Zugangscode, bestehend aus Ihrer Betriebsnummer und dem AMA-Pincode, können Sie auf Ihre Betriebs- und Tierdaten im Rinderdatenverbund zugreifen

  5. info.argerind.at › login › loginAMAInfoAMA-Login - Argerind

    Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, können Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und Ihrem eAMA Pin-Code in dieses System einloggen. Sollten Sie zu Ihrer Betriebsnummer noch keinen AMA Pin-Code haben, können Sie diesen unter www.eama.at anfordern.

  6. Die Anwendung Rinderdatenbank bietet Ihnen die Möglichkeit Geburten, Zu- und Abgänge von Tieren im Inland, Verendungen, Schlachtungen, Ohrmarkenbestellungen etc. bei der AMA (Agrarmarkt Austria)...