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  1. Die Vielfalt der Anwendungen von eAMA reicht vom RinderNET zur Meldung und Abfrage an die zentrale Rinderdatenbank, über das Stallregister bis zur Flächenantragstellung mit dem geografischen Informationssystem.

    • Technische Hilfe

      office@ama.gv.at Anfahrtsplan Kontaktformular. www.eAMA.at...

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    • Häufige Fragen

      In diesem Fall wird um Kontaktaufnahme mit der AMA unter der...

    • Das Serviceportal

      Der Zugriff auf diese Seite ist nicht möglich. Die...

  2. Bei der Meldung von Rindern auf Almen und Weiden ist es 2021 zu einigen Neuerungen gekommen. Neben der Verpflichtung zur Online-Meldung über www.eama.at und der Reduktion der Meldefrist auf 14 Tage ist auch die Verpflichtung das Abtriebsdatum in jedem Fall aktiv zu melden zu beachten.

  3. Merkblatt Alm-/Weidemeldung RINDER 2023 (PDF, 2,2 MB) Beschreibt die Meldeverpflichtung im Falle eines Auftriebes auf Almen oder Weiden für die Alm-/Weidesaison 2023.

  4. Die „AMA RinderNET mobil" App ermöglicht es Rinderhalterinnen und -haltern, ihre Rindermeldungen noch schneller und unkomplizierter durchzuführen. Zusätzlich können damit der Rinderbestand sowie Meldungen und Einzeltierdaten bequem abgefragt werden.

    • Allgemeine Informationen
    • Voraussetzungen
    • Fristen
    • Verfahrensablauf
    • Kosten
    • Zum Formular

    Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, die "Lebendrinderkennzeichnung", wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerze...

    Rinderhaltende Person ist jede natürliche oder juristische Person, die auf ihrem Betrieb Rinder hält.

    Die Meldung muss man innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt einer Änderung des Bestands (Geburt, Umsetzung, Schlachtung oder Verendung) durchführen. Die Meldung des Auftriebs auf eine Alm bzw. Weide und des Abtriebs von einer Alm bzw.Weide muss man innerhalb von 14 Tagen nach dem Auf- oder Abtrieb durchführen.

    Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen, die Meldung des Auftriebs auf eine Alm bzw. Weide nur onlinedurch die für die Alm oder Weide verantwortliche Person. Dabei sind die die folgenden Angaben, soweit diese nicht bereits in der Rinderdatenbank vorhanden sind, vorzunehmen: 1. Angaben zum Tier wie Ohrmarkennummer, Geburtsdatu...

    In der von der Agrarmarkt Austriavorgegebenen elektronischen Form und bei Alm-/Weidemeldungen fallen keine Kosten an. Bei allen anderen Formen der Meldungen ist ein Kostenersatz von 0,35 Euro pro Meldung durch die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen vorgesehen.

    Die Alm-/Weidemeldung kann nur online unter eAMAerfolgen. Die Online-Meldung kann nur mit Betriebsnummer und PIN-Code unter eAMA, dem Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria erfolgen.