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Waffen. Das Landratsamt Heilbronn ist für das Waffenrecht im Landkreis zuständig. mehr... Sprengstoff. Der Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen (hierzu zählt auch Feuerwerk) ist im Sprengstoffgesetz geregelt. mehr...
- Waffenrecht
Waffen, Sprengstoff und Jagd . Waffen ; Sprengstoff ; Jagd ....
- ANT Antrag kl WS
Bitte reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen und...
- Jagd
Das Landratsamt ist als untere Jagdbehörde tätig und...
- Anzeige des Überlassens von Schusswaffen
Bitte reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen und...
- Verbringen von Waffen
Für diesen Antrag ist eine persönliche Vorsprache nicht...
- Waffenrecht
Das Landratsamt Heilbronn ist auch für das Waffenrecht im Landkreis zuständig. Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben jedoch eigene Waffenbehörden.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis/Zustimmung zum Verbringen von Waffen (pdf 150 KB)
Das Landratsamt ist als untere Jagdbehörde tätig und bearbeitet alle jagdrechtlichen Angelegenheiten in den 46 Städten und Gemeinden des Landkreises Heilbronn. Die untere Jagdbehörde vollzieht jagdrechtliche Vorschriften und kontrolliert deren Einhaltung.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen und die dazugehörigen Dokumente per Post, per Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt oder per E-Mail (Dokumente parallel per Post bzw. Einwurf) an waffenbehoerde@landratsamt-heilbronn.de ein.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen und die dazugehörigen Dokumente per Post, per Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt oder per E-Mail (Dokumente parallel per Post bzw. Einwurf) an waffenbehoerde@landratsamt-heilbronn.de ein.
Für diesen Antrag ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich. Bitte reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen und die dazugehörigen Dokumente per Post, per Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt oder per E-Mail (Dokumente parallel per Post bzw. Einwurf) an waffenbehoerde@landratsamt-heilbronn.de ein.