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  1. www.landkreis-ludwigsburg.de › planen-bauen-wohnen › baurechtBaurecht - Landratsamt Ludwigsburg

    Die untere Baurechtsbehörde des Landkreises Ludwigsburg ist zuständig für die Durchführung baurechtlicher Verfahren und die Erteilung von Zulassungen. Hier finden Sie Informationen, Formulare und Kontaktdaten zu den Themen Bauen, Erneuerbare Wärme und Brandschutz.

  2. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

  3. Das Bürgerbüro Bauen ist zentral über die Telefonnummer 07141 910-2255 oder per E-Mail an buergerbuerobauen@ludwigsburg.de erreichbar. Bitte beachten Sie: Reichen Sie sämtliche Planunterlagen, Gutachten und Unterlagen nicht geklebt, sondern geheftet in einem Planheft ein.

  4. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

  5. das Landratsamt. Baurecht [Stadt Ludwigsburg] Leistungsdetails. Voraussetzungen. Ihr Bauvorhaben ist nicht verfahrensfrei. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der mindestens Festsetzungen enthält über. die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und. das Maß (Größe) der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und.

  6. Aktuelles Stellenangebot als Mitarbeiter im Baurecht (m/w/d) für unseren Fachbereich Bauen und Immissionsschutz in Ludwigsburg bei der Firma Landratsamt Ludwigsburg