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  1. Das Landratsamt Ludwigsburg ist als untere Baurechtsbehörde für 23 der 39 Kreisgemeinden zuständig. Für diese Kommunen beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Landratsamtes alle Fragen rund um das Thema Bauen gern persönlich oder telefonisch. Dieser Service wird nach Terminabsprache auch in den Rathäusern vor Ort angeboten.

  2. Baugenehmigung beantragen. Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie eine Genehmigung. Es gibt verschiedene Gebäudeklassen: Gebäudeklasse 1: freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern.

  3. Ab sofort können Sie Bauanträge online über das digitales Bauamt der Stadt Ludwigburg einreichen. So funktioniert die digitale Antragsstellung in 5 Schritten: Rufen Sie das digitale Bauamt auf: Digitales Bauamt starten. Sie werden auf die Seite des Landesportals service-bw geleitet.

  4. bw.digitalebaugenehmigung.de › lk-ludwigsburg › deKontakt Landkreis Ludwigsburg

    Zuständigkeiten Baurecht - Landratsamt Ludwigsburg (landkreis-ludwigsburg.de) Neuen Antrag erstellen... und danach gemeinsam ausfüllen. Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen . durch Bauherren/Bauherrinnen, Bauvorlageberechtigte und Dritte. ...

  5. Beantragen Sie einen Bauvorbescheid. Diese Möglichkeit haben Sie. vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder. bei verfahrensfreien Bauvorhaben. Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

  6. Kontakt. Baurecht. Wilhelmstraße 5. 71638 Ludwigsburg. buergerbuerobauen@ludwigsburg.de. Telefon (0 71 41) 9 10 22 55. Fax (0 71 41) 9 10 21 41. Baurechtliche Verfahren - Wir beraten Sie bereits im Vorfeld Ihres Bauvorhabens. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt.