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  1. Wir holen Ihren Sperrmüll! Von 1. April bis 31. März des Folgejahres holen wir gebührenfrei ab: 2 x die Kombination große Elektroaltgeräte / Altmetall. 1 x die Kombination Möbelholz (zerlegt!) / Restsperrmüll. Melden Sie Ihren Sperrmüll zur Abholung an. online über das Online-Formular.

  2. Sperrmüllanmeldung, Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe u. a. Ansprechpartner rund um das Thema Abfallentsorgung. Kundenportal für Privathaushalte. Hinweise für Privathaushalte. Wichtige Informationen für Privathaushalte zum Abfall. Hinweise für gewerbliche Veranlagungen. Für Gewerbebetriebe zum Abfall. Gebühren für die Selbstanlieferung.

  3. Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim. Anmeldung der Sperrmüllabholung mittels Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder über das Online-Formular . Die Abholung des Sperrmülls wird innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung realisiert. Der Abfuhrtermin wird ca. 1 Woche vor Abholung per Antwortkarte bzw. E-Mail mitgeteilt.

  4. Service. Sperrmüllabholung. In Wohnanlagen ermöglichen wir Sperrmüll-Sammelanmeldungen. Organisiert wird sie üblicherweise von einem Hausmeister oder der Hausverwaltung. Jeder Haushalt darf von 1. April bis 31. März des Folgejahres abholen lassen: 2 x die Kombination Altmetall / große Elektroaltgeräte. 1 x die Kombination Möbelholz (zerlegt!)

  5. Abfallgebühren. Sonderleerung. Behältergebühr für nicht bewohnte Grundstücke. Abrechnungsgebühren für das Sonderprogramm. Zahlungsmodalitäten. Wichtige Informationen zu Umzügen und Behälterbestellungen. Die meistgestellten Fragen zum Abfallgebührenbescheid. Sperrmüll-/Schrott-/Elektroschrott-Abholung. Internetpräsenz.