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  1. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. 22. Feb. 2024 · Nach § 240 StGB ist Nötigung definiert als das Handeln einer Person, die eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu zwingt, etwas zu tun, zu...

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  4. Die Nötigung ist ein Vergehen gegen Personen, das als Freiheitsdelikt im deutschen Strafrecht in des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Durch die Regelung als Straftat soll die Freiheit des Willens von Personen vor Beeinträchtigungen durch Gewalt und Drohung geschützt werden.

  5. Da die Nötigung ein Erfolgsdelikt ist, muss ein Opferverhalten als kausale und objektiv zurechenbare Folge der Nötigungshandlung eintreten. Dieses Opferverhalten besteht in einem Tun, Dulden oder Unterlassen, wobei mit dem Dulden nicht bloß die Hinnahme der Gewalt bzw. der Drohung gemeint ist.

  6. Die Nötigung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und wird in § 240 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Danach ist sie eine strafbare Handlung, bei der der Täter durch Gewalt oder Drohung einen anderen Menschen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt (zwingt).

  7. Erfahren Sie, was Nötigung nach § 240 StGB bedeutet, welche Nötigungsmittel es gibt und welche Strafen drohen. Lesen Sie auch, wie Nötigung sich von Erpressung unterscheidet und welche Fälle als besonders schwer gelten.