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  1. 5. Feb. 2023 · Landesverwaltungsamt - Zentrale Ausländerbehörde – Dillinger Str. 67/Gebäude 2/Zimmer 2.25 66822 Lebach FAX: 0681/501-6858 E-Mail: rueckkehr@lava.saarland.de . Kontaktdaten / Hausanschrift. Dillinger Straße 67/2. 66822 Lebach. E-Mail: zab@lava.saarland.de. Internet: www.saarland.de. Sprechzeiten: Mo, Di u.

  2. Staatskanzlei; Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie; Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft; Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

  3. Abteilung 2 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Abteilungsleitung Abteilung 2. E-Mail: zab@lava.saarland.de. Tel: +49 681 501-00. Fax: +49 681 501-6804.

  4. Hier finden Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und weitere hilfreiche Informationen für die Ausländerbehörde Lebach – Saarland. Adresse: Landkreis Neunkirchen Landesamt, Oderring 23, 66820 Lebach Telefon: 06881/5040 Webseite: www.saarland.de Öffnungszeiten: siehe Webseite

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    • Zuständigkeit und Regionale Zuordnung
    • Aufgaben Der Ausländerbehörde
    • Vorgaben durch Das Aufenthaltsgesetz
    • Ausländerrecht

    Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

    Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

    Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

    Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

    • (240)
    • 0681 50100
    • Dillinger Straße 67, Lebach, 66822
    • zab@lava.saarland.de
  6. 8. Feb. 2024 · Adresse: Dillinger Str. 67, 66822 Lebach. Website: https://www.saarland.de/lava/DE/home/Abteilungen/Abteilung2.html. E-Mail: zab@lava.saarland.de. Wofür ist die Ausländerbehörde Lebach zuständig? Die Ausländerbehörden in Deutschland sind grundsätzlich für Angelegenheiten zuständig, die Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) betreffen.