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Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Wohnsitz Ummeldung
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt...
- Öffnungszeiten
Die Samtgemeindeverwaltung der Samtgemeinde Scharnebeck hat...
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in...
- Personalausweis beantragen
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am...
- Startseite
Das Serviceportal der Samtgemeinde Scharnebeck bietet Ihnen...
- Wohnsitz Ummeldung
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Welche Unterlagen werden benötigt? gültiger Personalausweis oder Reisepass.