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  1. Kämmerer – Mittelalter-Lexikon. Kämmerer (mhd. kameraere, kamerer, ahd. chamerari. = Kammeraufseher; lat. camerarius). So hieß der Verweser eines der vier ® Hofämter. Er war für die königliche Vorrats- und Schatzkammer, mithin für das königliche Vermögen, zuständig (s. fiscus ).

    • Hofämter

      Hofämter (Groß-, Reichsämter). ®Kanzler (ancellarius),...

  2. Im Mittelalter wurde damit ein Bediensteter fürstlicher Höfe oder der Inhaber eines Klosteramts bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten. Der Kämmerer war eines der alten Hofämter. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister.

  3. Der Kämmerer (lat. camerarius, camerarii Pl.) gehörte im mittelalterlichen Beamtenwesen zu den Hofbeamten. Er war arbeitete als Gehilfe der Geschäfte des königlichen Hofhaltes und war dem Schatzmeister unterstellt. Inhaltsverzeichnis. 1 Beschreibung. 1.1 England. 1.2 Nordeuropa. 2 Galerie. 3 Verwandte Themen. 4 Quellen. 4.1 Einzelnachweise.

  4. de.wikipedia.org › wiki › HofamtHofamt – Wikipedia

    Hofamt. Die Hofämter waren zumeist von Adligen wahrgenommene Aufgaben in einem Hofstaat, die ursprünglich das Funktionieren des fürstlichen Haushalts zu gewährleisten hatten. Die wichtigsten waren Kämmerer, Marschall, Truchsess (bzw. Drost) und Mundschenk (oder nur Schenk). [1] [2] Hinzu trat bald als fünftes der Kanzler .

  5. Kämmerer - Mittelalter - Alltag, Leben und Sterben. Kämmerer (mhd. kameraere, kamerer, ahd. chamerari. = Kammeraufseher; lat. camerarius). So hieß der Verweser eines der vier Hofämter. Er war für die königliche Vorrats- und Schatzkammer, mithin für das königliche Vermögen, zuständig (s. fiscus).

  6. Im Mittelalter gab es verschiedene Hofämter, die meist von hochrangigen Adeligen besetzt wurden. Sie übernahmen im eigentlichen Sinne die einzelnen Tätigkeiten im hochadeligen Haushalt. Dabei gab es ursprünglich vier Hofämter: Kämmerer, Marschall, Truchsess und Mundschenk.

  7. Kämmerer - Mittelalter - Alltag, Leben und Sterben. Angesehene Stellung eines Hofbeamten. Er war der oberste Diener des Burgherrn, dem die Leitung der Privatgemächer oblag. Die Position des Kämmerers erweiterte sich im Laufe der Jahrhunderte soweit, daß er den gesamten Haushalt und die Güter seines Herrn beaufsichtigte und verwaltete.