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  1. Für Studieninteressierte, die bereits über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, gelten folgende Bewerbungsfristen. Für den Fall, dass sie über keine beglaubigten Kopien ihrer Dokumente verfügen, können sie sich auch zur Fristwahrung mit unbeglaubigten Kopien bewerben.

  2. Wintersemester 2024/25. Ein­schrei­bungs­fris­ten. Sobald Ihre Bewerbung den Status "Imma-Antrag möglich" hat, können Sie die Online-Immatrikulation starten. Der Immatrikulationsantrag steht Ihnen bis zum Ende der hier genannten Ausschlussfristen zur Verfügung.

  3. Starten Sie die Bewerbung für Ihr Wunsch-Studium. Füllen Sie dabei alle Abschnitte aus und achten Sie darauf, korrekte Angaben zu machen. Je nach Bewerbung sind wenige oder gar keine Unterlagen notwendig. Die meisten Nachweise werden im Rahmen der Einschreibung gefordert.