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  1. Grundsteuerreform. Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen Sie bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung abgeben. Im Video wird erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie betroffene Personen ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können. Wie geben Sie Ihre Erklärung ab?

  2. Alle Formulare. Grundsteuer für Bayern. Allgemeine Hinweise. Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben? Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: die Erbbauberechtigten.

  3. 1. Juli 2022 · bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de; als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck; als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern)

  4. Ohne Ausdrucke und Postversand. Kein Herunterladen und Installieren. Auch auf Tablet und Smartphone. Kostenlos. Was kann ich hier machen? Formulare, Bescheinigungen, Bescheiddaten. Leistungen. Für wen ist ELSTER? Privatpersonen, Arbeitgeber, Unternehmer, Vereine, steuerberatende Berufe. Benutzergruppen. Wie finde ich Hilfe?

  5. Auf dieser Seite finden Sie die Formulare zur Erstellung Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) sowie ausführliche Ausfüllhilfen, die Sie dabei unterstützen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise.

  6. unter www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung steht. Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Januar 2023 grundsätzlich digital bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Die Abgabe ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) möglich. Hilfen:

  7. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Wie geht es jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier. 1. Zur Grundsteuer allgemein. 1.1 Was ist die Grundsteuer? 1.2 Warum ist die Steuer so wichtig? 1.3 Wie wird die Grundsteuer konkret berechnet?

  8. Die mit der Grundsteuererklärung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149, 150 und 181 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 228 des Bewertungsgesetzes und Artikel 6 Absatz 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes erhoben.

  9. Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten, hilft Ihnen den Hauptvordruck (BayGrSt 1) der Grundsteuererklärung richtig auszufüllen und erläutert Ihnen, welche Anlage(n) Sie beifügen müssen. Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben? Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks.

  10. Bitte übermitteln Sie Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die elektronische Abgabe kann zum Beispiel mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens erfolgen. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist elektronisch bis zum 31. Januar 2023 abzugeben.