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  1. Nachbarschaft herbeizuführen“. In der Regel werden die Art der Immissionen durch die Geruchs-qualität, das Ausmaß durch die Feststellung von Gerüchen ab ihrer Erkennbarkeit und über die Definition der Geruchsstunde (s. Nr. 4.4.7 dieser Richtlinie) sowie die Dauer durch die Ermittlung der Geruchshäufigkeit hinreichend berücksichtigt.

  2. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und Begründung und Auslegungshinweise. Gerüche sind Immissionen nach § 3 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Als solche sind sie der Nachbarschaft nur zumutbar, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG darstellen.

  3. Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), im Langtitel „Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen“, soll helfen, Geruchsbelästigungen der Bevölkerung abzuschätzen und in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Sie wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) entwickelt.

  4. Inhaltliche Detailänderungen ohne erhebliche Auswirkungen auf die Vorgehensweise. Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen als neue Schutzanforderung der TA Luft. GIRL wird mit der Einbindung in die TA Luft zu einem rechtlich verbindlichen Regelwerk. Höherer Grad der Rechtsicherheit.

  5. www.lanuv.nrw.de › luft › geruecheLANUV

    Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL. In der GIRL spielen Häufigkeiten in Prozent der Jahresstunden von Gerüchen, die erkennbar und klar abgrenzbar aus Anlagen oder Anlagengruppen stammen, für die Bewertung der Geruchsbelästigung der Anwohner eine wesentliche Rolle. Die Erfassung der Geruchsimmissionssituation kann durch.

  6. www.lanuv.nrw.de › umwelt › landwirtschaft-und-ernaehrungLANUV

    Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Ausbreitungsmodell Austal2000. Ausbreitungsrechnung. Die GIRL schreibt für die Ausbreitungsrechnung von Geruchsstoffen die Berechnung nach Anhang 3 TA Luft vor. Es handelt sich dabei um ein Lagrange’sches Ausbreitungsmodell. TA Luft Modell. Emissionsquelle.

  7. Nach der Methode der GIRL werden zur Beurteilung Immissionswerte (s. Nr. 3.1 GIRL) in Form von Geruchshäufigkeiten festgelegt. Ein Vergleich mit den Immissionswerten reicht jedoch nicht immer aus.