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  1. Die früher übliche grundständige Promotion ist heute nicht mehr möglich; u m zur Promotion zugelassen zu werden, muss ein erster Hochschulabschluss nachgewiesen werden. In der Regel ist dies der Master, der Magister, das Diplom oder das Staatsexamen.

  2. Grundsätzlich darf jeder promovieren, der einen Masterabschluss, ein Diplom, ein Staatsexamen oder einen Magister in der Tasche hat – unter der Voraussetzung, dass eine Promotion im jeweiligen Studienfach überhaupt möglich ist und die Hochschule das Promotionsrecht besitzt.

  3. In Deutschland gibt es zwei grundlegende Promotionsmöglichkeiten: die individuelle und die strukturierte Promotion. Was sind die Vor- und Nachteile? Und welche Promotionsformen sind darüber hinaus möglich? Welchen Weg wählen? Viele führen zum Doktortitel. © Francisco Javier Ortiz Marzo / iStock.com. Artikelinhalt.

  4. Voraussetzungen für eine Promotion. Wo und wie promovieren? Dauer und Ablauf einer Promotion. Welche Vorteile hat ein Doktortitel? Für eine akademische Karriere ist eine Promotion ein Muss. Ob sie für eine Laufbahn in der freien Wirtschaft sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.

  5. 4. März 2023 · Das Wichtigste in Kürze. Promovierende können zwischen einer individuellen und einer strukturierten Promotion wählen. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit zur monografischen und kumulativen Promotion. Der Doktortitel ist der höchste akademische Grad in Deutschland.

  6. Bei der selbstständigen Promotion handelt es sich um die klassische Variante, eine Doktorarbeit, auch Dissertation genannt, zu erstellen. Unabhängigkeit ist hier ein großer Vorteil; der Dozent kann frei gewählt werden, nachdem mit diesem das Thema vorab abgestimmt wurde. Nachfolgend wird erläutert, wie eine solche Bewerbung abläuft:

  7. Promotion in Deutschland. Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine ihr gleichgestellten Hochschule wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines bestimmten Promotionsverfahrens, während dessen Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen.